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Was gehört in die Rubrik "Sport- und Freizeitanlagen"?

Eine Sport- und Freizeitanlage ist eine permanente Infrastruktur (indoor / outdoor), um allein oder in einer Gruppe Freizeitaktivitäten auszuüben. Sie hat Öffnungszeiten oder ist dauernd nutzbar. Die Infrastruktur kann selbstständig genutzt werden oder es erfolgt eine Einweisung durch den Betreiber der Sport- und Freizeitanlage (z.B. Bungee Jumping). Die Anlage ist damit spontan besuchbar, eine vorgängige Anmeldung oder Registrierung ist in der Regel nicht erforderlich.

In folgenden Kategorien können Anzeigen erfasst werden:
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Gut zu wissen

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Abgrenzung

Buchbare Angebote wie Ballonfahrten, Stadtführungen, Rundfahrten, etc. gehören in die Rubrik "Ausflüge".

Wandervorschläge, Fahrradtouren, etc. gehören in die Rubrik "Touren". Sie nutzen öffentliche Strassen und Wege.

Interessante Gebäude, Kirchen, Plätze, Kraftorte etc., die nicht primär zum Ausüben von Sport- und Freizeitaktivitäten erstellt wurden, gehören in die Rubrik "Sehenswürdigkeiten".

Es sollten keine Infrastrukturen erfasst werden, die nur in Kombination mit einer Dienstleistung nutzbar sind. Beispiel: Ein Yoga-Raum ist keine Sport- und Freizeitanlage. Falls der Raum mietbar ist, kann er in der Rubrik "Eventlokale" erfasst werden. Der Yoga-Kurs wird in der Rubrik "Kurse" erfasst.

Autor

guidle | FAQ

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Category

  • Multilingual support

Published on

06.01.2021

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www.guidle.com/ww7Rhg