Redaktionelle Überprüfung

Was beinhaltet die redaktionelle Prüfung?

Redaktionelle Vorgaben

Vor allem Print-Medien setzen hohe Anforderungen an die Qualität der Anzeigen, die sie in ihren Veranstaltungskalendern drucken. Zu den einzuhaltenden Erfassungsrichtlinien gehören unter anderem folgende Vorgaben:

  • In Titel und Kurzbeschreibung: Korrekte Gross-klein-Schreibung beachten. Keine Wörter in Grossbuchstaben.
  • Am Ende der letzten Zeile keine unnötigen Leerschläge oder Absätze
  • Keine Anredeformen wie Du, Sie, wir usw.
  • Neutrale Formulierungen. Keine Superlative.
  • Keine HTML-Codierung für Fettschrift, Absatz und dergleichen
  • Keine relative Verweise auf die eigene Homepage (z.B. "siehe unten auf dieser Seite")

Wer diese Richtlinien nicht einhält, wird in der Regel in den Print-Medien nicht publiziert.

Alle Medien mit solchen besonderen Vorgaben werden nur bedient, wenn der Inserent einen Media Service medium oder einen Media Service large für die Anzeige bezogen hat. Nur diese Services beinhalten die redaktionelle Freigabe. Dabei stellt die guidle Redaktion sicher, dass die Anzeige die besonderen Vorgaben und somit die Voraussetzung für eine Publikation erfüllt. Falls erforderlich formuliert die Redaktion die Anzeige um. Bei umfassenderen Anpassungen informiert die Redaktion den Inserenten über die vorgenommenen Anpassungen.

Autor

guidle | FAQ

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Kategorie

  • Redaktionelle Überprüfung

Publiziert am

10.06.2019

Themen

  • Redaktionelle Überprüfung

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